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Die Erhebung der Beiträge erfolgt halbjährlich per Bankeinzug.
Jeder Verein ist auf die regelmässigen Beitragszahlungen angewiesen. Mitglieder, die mit ihrem Beitrag im Rückstand sind, können auf Beschluss des Vorstandes vom Verein ausgeschlossen werden, da den anderen Vereinsmitgliedern nicht zugemutet werden kann, dass ihre Beiträge zur Zahlung von Verbandsabgaben für säumige Mitglieder verwendet werden müssen!
Erklärung: Jedes eingetragene Mitglied muss je nach ausgeübter Sportart einem entsprechenden Dachverband gemeldet werden ( Nieders. Turner- bund, Nieders. Fußballverband, etc.). Für ihre Verbandsarbeit (Organisation, Schulung,...) haben die Verbände Anspruch auf eine Vergütung, die aus einem festen Betrag je gemeldetem Sportler besteht - egal ob der Sportler seinen Vereinsbeitrag entrichtet, oder nicht!
Nicht zuletzt aufgrund der guten Zahlungsmoral seiner Mitglieder konnten den Abteilungen die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die einen reibungslosen Sportbetrieb erst ermöglichen.
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